Aktion T4
Erste Phase
Bild 2.1 Meldebogen vom Oktober 1939 |
Der gesamte Mordprozess, von der Erfassung der Opfer, über die Selektion bis hin zu ihrer Ermordung, erhält den Namen „Aktion T4".
Im August 1941 wurde die T4-Aktion gestoppt.
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Um Daten von behinderten Menschen zu erfassen, mussten bestimmte Meldebogen ausgefüllt werden. Diese wurden dann zur Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten weitergegeben. Dort dienten sie als Grundlage für die Tötungslisten. Die von den Anstalten ausgefüllten Meldebogen wurden von „ärztlichen Gutachtern" geprüft. Diese setzten ein Plus (Tod) oder ein Minus (Leben). Ein Plus erhielten folgende Menschen:
-Patienten und Heimbewohner mit eingeschränkter oder fehlender Arbeitsfähigkeit
-Langzeitpatienten
-Gerichtlich eingewiesene Patienten
-Jüdische Patienten sowie Sinti und Roma